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Allgemene Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Sports Gym Witten“
Stefan Urban (Einzelunternehmung)
Stand 01.07.2024

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertag zwischen Stefan Urban (Einzelunternehmer) mit seinen Mitgliedern der Betriebsstätte „Sports Gym Witten“ (im Folgenden: GYM) so weit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Zum Mitglied wird man durch Abschluss eines Mitgliedsvertrags, der zur Berechtigung der Nutzung des GYMs führt.

1.2. Der Vertragsabschluss über die Mitgliedschaft kommt im GYM durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Vertragssprache ist deutsch.

1.3. Beim Vertragsabschluss per Webseite (online) stellt das Mitglied einen Antrag auf ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig Vertrag abschließen“. Die Annahme des Angebots und damit der Vertragsabschluss erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch den Betreiber. Der Betreiber sendet die gespeicherten Vertragsdokumente als Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail an das Mitglied. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über das es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird. Vertragssprache ist deutsch.

1.4. Das Mitglied erhält im GYM eine MemberCard, die ihn zum Zutritt ins GYM berechtigt. Der Kartenerhalt begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der GYMs. Der Zutritt ohne MemberCard kann dem Mitglied versagt werden.

1.5. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters ein Mitgliedsvertrag schließen, wobei der gesetzliche Vertreter als Vertragspartner der minderjährigen Person ein Nutzungsrecht einräumt.

1.6. Der Betreiber bietet jedem Mitglied eine MemberApp an, die über den Appstore oder Google Play als Download zur Verfügung steht. Per MemberApp kann das Mitglied im Bereich „Selfservice“ sein Mitgliedsvertrag einsehen und verwalten, des Weiteren unter anderem Zusatzmodule buchen oder kündigen, sich für Kurse anmelden, Trainingspläne einsehen sowie nutzen und auf Wunsch am Bonusprogramm teilnehmen.

 

2. NUTZUNG DES GYMs

2.1. Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Art und Weise der Vereinbarung Zutritt zum GYM und ist berechtigt, dieses während der Öffnungszeiten zu nutzen. An Feiertagen gelten abweichende Öffnungszeiten.

 2.2. Der Betreiber ist berechtigt, das GYM bis zu acht Stunden pro Monat innerhalb der Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Dauer der Sperrung den Zutritt zu verweigern, wenn das Datum und die Dauer der Sperrung mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben wird.

2.3. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können nur an dem für Kinder und Jugendlichen gekennzeichneten Angebot teilnehmen. Die Nutzung der Kraft- sowie Ausdauergeräte ist nicht gestattet.

2.4. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen durch Dritte ist im GYM nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.5. Dem Betreiber ist es gestattet, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die Nutzung des GYMs zu erlassen, die insbesondere die ordnungsgemäßen Gebrauch der Räumlichkeiten regelt und die Rechte der anderen Mitglieder wahrt.

2.6. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dieses zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des GYMs, der Ordnung sowie Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, den anwesenden Personen Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.7. Im vereinbarten Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren Angeboten und Leistungen neben der Nutzung des GYMs nur enthalten, wenn dieses ausdrücklich vereinbart wurde.

2.8. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Das Mitglied verpflichtet sich, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der MemberCard gesperrt und das Mitglied wird ab dem Zeitpunkt der Meldung von der Haftung durch eine missbräuchliche Verwendung der MemberCard entbunden.

3.2. Die Ausstellung sowie Aktivierung der MemberCard zum Vertragsabschluss ist durch das Startpaket abgegolten. Eine durch das Mitglied verschuldete Neuausstellung der MemberCard wird mit einer Gebühr von 20€ dem Mitglied in Rechnung gestellt, es sei denn das Mitglied weist im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, so dass das Mitglied dem Betreiber lediglich den nachgewiesenen Betrag schuldet. Die alte MemberCard verliert mit der Aktivierung der neuen Member-Card ihre Gültigkeit.

3.3. Das Mitglied verpflichtet sich, dem Betreiber eine zum Vertragsschluss aktuelle Kontaktadresse in Form einer E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen und erklärt sich damit einverstanden, per E-Mail kontaktiert zu werden. Des Weiteren erklärt sich das Mitglied ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen sowohl von dem Betreiber als auch von dem Betreiber beauftragte Dritte schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail zugestellt werden können.

3.4. Das Mitglied verpflichtet sich, jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen oder mithilfe der MemberApp „Selfservice“ eigenständig zu aktualisieren.

3.5. Da die abgeschlossene Mitgliedschaft persönlich ist, kann diese nicht übertragen werden. Daher verpflichtet sich das Mitglied, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und keinesfalls Dritten zur Verfügung zu stellen.

3.6. Das Mitglied verpflichtet sich, bei Verstoß gegen die Bestimmung unter 3.5 zu einer Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 350€ und haftet für alle durch Dritte Personen verursachte Schäden an Personen und des GYMs.

3.7. Zur Sicherstellung, dass die MemberCard nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied dem Betreiber ein Foto von seiner Person zur Verfügung. Der Betreiber hält sich des Weiteren vor, wenn ihm das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellt, die Identität des Mitglieds bei Zutritt zum GYM durch eine Kontrolle eines Lichtbildausweises zu überprüfen.

3.8. Dem Mitglied ist es strengtest untersagt, im GYM zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte ins Gym mitzubringen sowie zu konsumieren.

3.9. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen, im GYM bei sich zu führen und zu konsumieren.

3.10. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die in 3.9 vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im GYM anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

 

4. BEITRÄGE

4.1. Das vereinbarte Startpaket wird an dem Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig, wenn nicht ausdrücklich auf dem Vertragsunterlagen eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

4.2. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus fällig und wird am ersten Werktag eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

4.3. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit dem Startpaket am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig, wenn nicht ausdrücklich auf dem Vertragsunterlagen eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

4.4. Der Beitrag des letzten anteiligen beitragspflichtigen Monats der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.5. Mit dem Erreichen des 18 Lebensjahres erfolgt automatisch eine Anpassung des vereinbarten Mitgliedsbeitrag ohne Bedarf einer zusätzlichen Schriftform.

4.6. Der Betreiber kann von seinem Recht auf Preisanpassung gebrauch machen, wobei der Betreiber sich dabei verpflichtet, das Mitglied rechtzeitig, spätestens aber 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises in Kenntnis zu setzen.

4.7. Dem Betreiber ist es gestattet, im Falle einer Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes diese an das Mitglied weiterzugeben.

4.8. Das Mitglied verpflichtet sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge, Gebühren und offene Forderungen aus Warenverkäufe zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.9. Das Mitglied erteilt dem Betreiber und der Finion Capital GmbH ein schriftliches Lastschriftmandat und verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto die erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen, Gebühren sowie Forderungen aus Warenverkäufe aufweist.

4.10. Das Einlösen der Lastschriften übernimmt die Finion Capital GmbH. Sowohl der Betreiber als auch die Finion Capital GmbH sind dabei Eure Ansprechpartner. Die Finion Capital GmbH erreicht ihr telefonisch unter der Rufnummer: 040 22 86 79 00

4.11. Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden.

4.12. Des Weiteren behält sich der Betreiber das Recht vor, bei Zahlungsverzug von zwei Monatsbeiträgen, das Mitglied einstweilen die Nutzung des GYMs zu untersagen und den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.

4.13 Bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund kann der Betreiber mit sofortiger Fälligkeit einen Schadensersatz in Höhe der für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag geltend machen, es sei denn, das Mitglied weißt einen wesentlich geringeren oder gar keinen Schaden nach.

 

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / BEITRAGSFREISTELLUNG

5.1. Der Vertrag wird zunächst mit der jeweils vereinbarten Mindest-Vertragsdauer, jedoch auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann vom Mitglied oder dem Betreiber fristgerecht zum Ende der Mindest-Vertragsdauer unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ende der Mindest-Vertragsdauer kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

5.2. Wird der Vertrag ohne eine feste Mindest-Vertragsdauer geschlossen (Flex-Tarif) kann der Vertag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Vertragsperiode gekündigt werden.

5.3. Das Mitglied kann eine Beitragsfreistellung des vereinbarten Monatsbeitrags nur mit Nachweis eines ärztlichen Attest schriftlich beantragen, das die voraussichtliche Dauer der Sportunfähigkeit angibt. Die Beitragsfreistellung ist nur monatsweise vom Ersten eines jeden Kalendermonats bis zum Monatsende im Voraus möglich.

5.4. ine Beitragsfreistellung ausgeschlossen sind alle Verträge ohne eine Mindest-Vertragsdauer (Flex-Tarif).

5.5. Der schriftliche Antrag auf Beitragsfreistellung ist dem Betreiber fünf Werktage vor dem Beginn der Beitragsfreistellung bekannt zu geben. Eine rückwirkende Beitragsfreistellung ist nicht möglich.

5.6. Ein Anspruch auf eine Beitragsfreistellung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder der Betreiber zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Gleiches gilt auch im Falle einer Schwangerschaft.

5.7. In dem Zeitraum der Beitragsfreistellung kann das Mitglied die Leistungen des GYMs nicht nutzen. Eine Beitragsfreistellung während der Mindest-Vertragsdauer verlängert diese um den freigestellten Zeitraum.

5.8. Ein Wohnsitzwechsel stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund i.S.v. §§ 314 Abs. 1*, 543 Abs. 1**, 626 Abs. 1*** BGB für eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft dar, da die Gründe für diesen allein in der Sphäre des Mitglieds liegen und von ihm beeinflussbar sind.

 

6. HAFTUNG DES BETREIBERS

6.1. Der Betreiber haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten jedoch in der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Des Weiteren ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Betreibers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Der Betreiber verpflichtet sich nicht, an einem Streit-Beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

7.2. Dem Betreiber ist er erlaubt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied wird bei Änderungen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt und kann daraufhin innerhalb einer angemessen Frist Widerspruch einlegen. Das Ausbleiben eines Widerspruchs lässt die Änderungen wirksam werden.

7.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.4. Die Betriebsstätte kann innerhalb der Stadt Witten verlegt werden, ohne dass diese Vereinbarung ihre Gültigkeit verliert.

kursplan

Montag

Kickboxen Kids 

von 6 bis 15 Jahren 
17:00 – 18:00 Uhr

Boxen | Kickboxen

gemischtes Training
18:00 – 19:30 Uhr

Muay Thai

Thaiboxen
19:30 – 21:00 Uhr

Dienstag

Kickboxen Kids 

von 6 bis 15 Jahren 
17:00 – 18:00 Uhr

Boxen

klassisch
18:00 – 19:30 Uhr

Kickboxen

K1
19:30 – 21:00 Uhr

Mittwoch

Kickboxen Kids 

von 6 bis 15 Jahren 
17:00 – 18:00 Uhr

Boxen | Kickboxen

gemischtes Training
18:00 – 19:30 Uhr

Muay Thai

Thaiboxen
19:30 – 21:00 Uhr

Donnerstag

Kickboxen Kids 

von 6 bis 15 Jahren 
17:00 – 18:00 Uhr

Boxen

klassisch
18:00 – 19:30 Uhr

Kickboxen

K1
19:30 – 21:00 Uhr

Freitag

Kickboxen Kids 

von 6 bis 15 Jahren 
17:00 – 18:00 Uhr

Boxen | Kickboxen

gemischtes Training
18:00 – 19:30 Uhr