Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitgliedschaftsverträge werden ausschließlich in den Geschäftsräumen des Sports Gym Witten geschlossen. Ein Vertragsschluss über diese Webseite ist nicht möglich; ein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge besteht daher nicht. Näheres unter Widerruf.
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1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mitgliedschaftsverträge zwischen Stefan Urban, Einzelunternehmer, Sports Gym Witten, Westfalenstraße 112, 58453 Witten – nachfolgend „Sports Gym Witten“ oder „Betreiber“ genannt – und seinen Vertragspartnern, soweit im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.
Art und Umfang der Mitgliedschaft, der vereinbarte Mitgliedsbeitrag, die Erstlaufzeit sowie gegebenenfalls weitere individuell vereinbarte Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag.
Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsschluss
Der Mitgliedschaftsvertrag wird in den Geschäftsräumen von Sports Gym Witten geschlossen und kommt mit Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags durch die Vertragsparteien zustande.
Bei Mitgliedschaften für minderjährige Kinder und Jugendliche gelten ergänzend die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Mitgliedschaften für Kinder und Jugendliche.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.
3. Leistungsumfang und Nutzung des Studios
Der Nutzungsberechtigte ist im Rahmen des vereinbarten Tarifs berechtigt, die hierfür vorgesehenen Einrichtungen und Leistungen von Sports Gym Witten während der jeweils geltenden Öffnungs- und Nutzungszeiten in Anspruch zu nehmen.
Welche Leistungen im Mitgliedsbeitrag enthalten sind, richtet sich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag und dem jeweiligen Tarif.
Zusatzleistungen, Waren oder sonstige Angebote sind nur dann Bestandteil der Mitgliedschaft, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Nutzung der Einrichtungen und Angebote von Sports Gym Witten ist ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Hausordnung zulässig.
4. Öffnungszeiten, Kursangebot und betriebliche Änderungen
Die Nutzung von Sports Gym Witten ist während der jeweils geltenden Öffnungs- und Nutzungszeiten möglich. An gesetzlichen Feiertagen können abweichende Öffnungszeiten gelten.
Sports Gym Witten ist berechtigt, die Öffnungs- und Nutzungszeiten aus sachlichen betrieblichen Gründen in einem für die Mitglieder zumutbaren Umfang anzupassen. Wesentliche Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Sports Gym Witten ist berechtigt, einzelne Trainingsgeräte, Trainingsbereiche oder sonstige Einrichtungen vorübergehend außer Betrieb zu nehmen oder zu sperren, soweit dies insbesondere aufgrund von Wartungs-, Reparatur-, Reinigungs-, Umbau- oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich ist.
Sports Gym Witten ist berechtigt, Trainingsgeräte und Einrichtungen auszutauschen, zu ersetzen oder den Gerätebestand zu verändern, soweit hierdurch der Gesamtcharakter und die wesentlichen Nutzungsmöglichkeiten des vertraglich vereinbarten Sportangebots nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Kurspläne, Kurszeiten, Trainer und die konkrete Zusammenstellung des Kursangebots können aus sachlichen Gründen angepasst werden. Hierzu zählen insbesondere Änderungen aufgrund der Teilnehmerzahl, der Verfügbarkeit von Trainern, organisatorischer Erfordernisse oder einer veränderten Nachfrage. Der vertraglich vereinbarte Gesamtcharakter des Leistungsangebots darf hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Sports Gym Witten ist berechtigt, einzelne Bereiche des Studios vorübergehend für Veranstaltungen, Wettkämpfe oder vergleichbare betriebliche Zwecke zu sperren, soweit die Einschränkung für die Mitglieder nach Dauer und Umfang zumutbar ist.
Kurzzeitige oder unerhebliche Einschränkungen einzelner Leistungen, Trainingsgeräte oder Bereiche begründen keine Minderung oder Erstattung des Mitgliedsbeitrags, soweit die vertragsgemäße Nutzung des Sportangebots insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Gesetzliche Rechte des Vertragspartners bei erheblichen oder länger andauernden Einschränkungen der vertraglich geschuldeten Leistungen bleiben unberührt.
5. Mitgliedschaften für Kinder und Jugendliche
Bei Mitgliedschaften für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird der Mitgliedschaftsvertrag mit dem unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter als Vertragspartner geschlossen. Das minderjährige Kind bzw. der minderjährige Jugendliche erhält aufgrund dieses Vertrags das Recht, die vertraglich vereinbarten Leistungen von Sports Gym Witten zu nutzen.
Der Vertragspartner ist zur Zahlung der vereinbarten Mitgliedsbeiträge und sonstigen vertraglich geschuldeten Entgelte verpflichtet.
Der Vertragspartner erklärt mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags, zur Abgabe der für den Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen für den minderjährigen Nutzungsberechtigten berechtigt zu sein.
Für Kinder und Jugendliche gelten die für ihre jeweilige Altersgruppe vorgesehenen Nutzungs-, Trainings- und Sicherheitsbestimmungen sowie die Hausordnung von Sports Gym Witten.
Sports Gym Witten ist berechtigt, aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bestimmte Trainingsbereiche, Geräte oder Angebote nur eingeschränkt, unter Aufsicht oder ab einem bestimmten Alter freizugeben.
Die selbstständige Nutzung des Kraft- und Fitnessbereichs sowie der dort vorhandenen Kraft- und Trainingsgeräte ist grundsätzlich erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet. Sports Gym Witten kann im Einzelfall eine frühere oder abweichende Nutzung zulassen, insbesondere im Rahmen betreuter Trainingsangebote oder nach ausdrücklicher Freigabe durch einen Trainer. Aus einer solchen Einzelfallentscheidung entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Freigabe in anderen oder zukünftigen Fällen.
Sports Gym Witten ist berechtigt, aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bestimmte Trainingsbereiche, Geräte oder Angebote altersabhängig einzuschränken, nur unter Aufsicht zuzulassen oder von einer vorherigen Freigabe durch einen Trainer abhängig zu machen.
Das Kinder- und Jugendtraining im Kickboxen umfasst neben Technik-, Koordinations-, Konditions- und Partnerübungen auch kontrolliertes Sparring. Sparring ist Bestandteil des regulären Kickboxtrainings. Die Teilnahme am Sparring ist freiwillig und erfolgt ausschließlich unter Aufsicht eines Trainers sowie mit der für das jeweilige Training vorgeschriebenen Schutzausrüstung. Über die Durchführung des Sparrings sowie insbesondere über Paarung und Intensität entscheidet der Trainer unter Berücksichtigung von Alter, körperlichen Voraussetzungen, Trainingsstand und Erfahrung der Teilnehmer. Der Trainer ist berechtigt, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen ganz oder vorübergehend vom Sparring auszuschließen.
Den Anweisungen der Trainer und Mitarbeiter ist insbesondere bei Kinder- und Jugendangeboten Folge zu leisten.
Das Erreichen der Volljährigkeit des Nutzungsberechtigten führt weder zu einer automatischen Änderung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags noch zu einer automatischen Beendigung des bestehenden Vertrags.
6. MemberCard und Zutrittsberechtigung
Das Mitglied bzw. der Nutzungsberechtigte erhält eine persönliche MemberCard oder eine vergleichbare persönliche Zutrittsberechtigung. Diese ist ausschließlich zur persönlichen Nutzung bestimmt und nicht auf Dritte übertragbar.
Die MemberCard ist sorgfältig aufzubewahren. Ein Verlust ist Sports Gym Witten unverzüglich mitzuteilen. Nach Mitteilung des Verlusts wird die bisherige MemberCard gesperrt.
Bei Verlust oder einer vom Mitglied bzw. Vertragspartner zu vertretenden Beschädigung der MemberCard ist Sports Gym Witten berechtigt, für die erforderliche Ersatzkarte die tatsächlich entstehenden angemessenen Kosten zu berechnen.
Ist die Neuausstellung aufgrund eines technischen Defekts oder eines sonstigen Umstands erforderlich, den das Mitglied bzw. der Vertragspartner nicht zu vertreten hat, erfolgt der Austausch kostenfrei.
Die Weitergabe der MemberCard oder einer sonstigen persönlichen Zutrittsberechtigung an Dritte ist untersagt. Dem Mitglied bzw. Nutzungsberechtigten ist es ebenfalls untersagt, anderen Personen ohne entsprechende Zutrittsberechtigung bewusst den Zugang zu Sports Gym Witten zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für das Mitnehmen, Einlassen oder sonstige Verschaffen des Zutritts für nicht zutrittsberechtigte Personen.
Bei einer unberechtigten Weitergabe oder Nutzung der Zutrittsberechtigung oder der bewussten Ermöglichung eines unberechtigten Zutritts ist Sports Gym Witten berechtigt, die persönliche Zutrittsberechtigung vorübergehend zu sperren und einen tatsächlich entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen. Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß bleiben weitere angemessene Maßnahmen sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
Sports Gym Witten ist berechtigt, die Identität des Nutzers in angemessener Weise zu überprüfen, insbesondere durch Abgleich mit einem hinterlegten Mitgliedsfoto oder durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.
7. Hausordnung, Verhalten und unzulässige Aktivitäten
Für die Nutzung von Sports Gym Witten gilt die jeweils geltende Hausordnung. Diese wird den Mitgliedern und Nutzungsberechtigten in geeigneter Weise zugänglich gemacht. Die Hausordnung dient insbesondere der Sicherheit, Hygiene, Ordnung, dem Schutz der Mitglieder, Nutzungsberechtigten und Mitarbeiter sowie der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Trainings- und Betriebsablaufs.
Sports Gym Witten ist berechtigt, die Hausordnung aus sachlichen Gründen anzupassen, insbesondere wenn dies aufgrund geänderter betrieblicher Abläufe, Sicherheitsanforderungen, gesetzlicher Vorgaben oder zum Schutz der Mitglieder und Nutzungsberechtigten erforderlich ist. Änderungen müssen für den Vertragspartner zumutbar sein und dürfen die vertraglich vereinbarten wesentlichen Leistungen der Mitgliedschaft nicht einseitig wesentlich einschränken. Gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.
Den berechtigten Anweisungen der Mitarbeiter und Trainer von Sports Gym Witten ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung, Einhaltung der Hausordnung oder dem ordnungsgemäßen Betrieb dienen.
Mitglieder und Nutzungsberechtigte haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, erheblich belästigt oder in der ordnungsgemäßen Nutzung des Sportangebots beeinträchtigt werden. Einrichtungen, Trainingsgeräte und sonstiges Eigentum von Sports Gym Witten sind pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln.
Das Rauchen sowie der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke in den Räumlichkeiten von Sports Gym Witten sind untersagt.
Das Mitbringen, Besitzen, Konsumieren, Anbieten, Verkaufen, Weitergeben oder Zugänglichmachen illegaler Betäubungsmittel oder sonstiger gesetzlich verbotener Substanzen ist in den Räumlichkeiten und auf dem Betriebsgelände von Sports Gym Witten untersagt.
Ebenfalls untersagt sind das Anbieten, Verkaufen, Weitergeben oder Zugänglichmachen verschreibungspflichtiger Arzneimittel an andere Personen, soweit dies nicht im Rahmen einer gesetzlich zulässigen und medizinisch veranlassten Abgabe erfolgt.
Das Anbieten, Verkaufen, Weitergeben oder Zugänglichmachen verbotener Dopingmittel oder gesetzlich verbotener leistungssteigernder Substanzen ist untersagt. Die persönliche Nutzung legaler Nahrungsergänzungsmittel und sonstiger legal erhältlicher Produkte wird durch diese Regelung nicht untersagt.
Das entgeltliche oder geschäftsmäßige Anbieten von Personal Training, Trainingsbetreuung, Coaching, Ernährungsberatung, Verkauf von Waren oder sonstigen gewerblichen Leistungen durch Mitglieder oder Dritte ist in den Räumlichkeiten und auf dem Betriebsgelände von Sports Gym Witten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht gestattet.
Werbung, das Verteilen von Werbematerialien, gewerbliche Kundenansprache sowie Verkaufs- oder Vermittlungstätigkeiten sind ohne vorherige Zustimmung von Sports Gym Witten nicht gestattet.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Bestimmungen oder gegen die Hausordnung ist Sports Gym Witten berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu können insbesondere eine Verwarnung, eine vorübergehende Sperrung der Zutrittsberechtigung oder – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – eine außerordentliche Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags gehören.
Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei Gewalt, erheblichen Bedrohungen, Diebstahl, Handel mit illegalen Betäubungsmitteln oder vergleichbar schwerwiegendem Verhalten, bleiben sofortige Maßnahmen einschließlich eines Hausverbots sowie einer außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
8. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Foto-, Video- und Tonaufnahmen für private Zwecke sind nur zulässig, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte anderer Mitglieder, Nutzungsberechtigter, Mitarbeiter oder sonstiger anwesender Personen nicht verletzt werden.
Andere Personen dürfen ohne deren vorherige Einwilligung nicht gezielt fotografiert, gefilmt oder anderweitig aufgenommen werden. Mitglieder und Nutzungsberechtigte haben bei eigenen Aufnahmen darauf zu achten, andere anwesende Personen nach Möglichkeit nicht mit aufzunehmen.
In Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereichen sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen ausnahmslos untersagt.
Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen durch andere Mitglieder oder sonstige Besucher sind ohne entsprechende Einwilligung nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Verbreitung von Aufnahmen, auf denen andere Personen erkennbar sind, ist nur zulässig, soweit hierfür die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gewerbliche oder für eine Veröffentlichung bestimmte Foto-, Video- oder Tonaufnahmen in den Räumlichkeiten oder auf dem Betriebsgelände von Sports Gym Witten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers. Gesetzlich erforderliche Einwilligungen abgebildeter oder aufgenommener Personen bleiben hiervon unberührt.
Sports Gym Witten ist berechtigt, Aufnahmen zu untersagen, wenn hierdurch der Trainingsbetrieb, die Sicherheit, die Privatsphäre anderer Personen oder sonstige berechtigte Interessen beeinträchtigt werden.
Bei Verstößen kann Sports Gym Witten die sofortige Beendigung der Aufnahme verlangen und nach Maßgabe der Umstände weitere angemessene Maßnahmen entsprechend der Hausordnung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergreifen.
9. Pflichten und Kontaktdaten
Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Vertragsschluss zutreffende und vollständige vertragsrelevante Angaben zu machen.
Änderungen insbesondere des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung sind Sports Gym Witten unverzüglich mitzuteilen.
Der Vertragspartner stellt Sports Gym Witten eine aktuelle E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer für die Vertragskommunikation zur Verfügung.
Vertragsbezogene Mitteilungen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben per E-Mail übermittelt werden, soweit keine zwingende andere Form vorgeschrieben ist.
Die Mitgliedschaft bzw. Nutzungsberechtigung ist persönlich und grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar.
10. Mitgliedsbeiträge und Fälligkeit
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags sowie eines etwaigen Startpakets oder sonstiger ausdrücklich vereinbarter Entgelte ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag.
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig und wird am ersten Werktag des jeweiligen Kalendermonats fällig, soweit im Mitgliedschaftsvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Kalendermonats, kann für den ersten Monat ein entsprechend anteiliger Mitgliedsbeitrag berechnet werden.
Ein ausdrücklich vereinbartes Startpaket bzw. eine vereinbarte Aufnahmeleistung wird mit Vertragsschluss fällig, soweit im Mitgliedschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
11. Zahlungsweise und SEPA-Lastschrift
Die Zahlung der vereinbarten Mitgliedsbeiträge und sonstigen fälligen Entgelte erfolgt grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren, soweit im Mitgliedschaftsvertrag keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Der Vertragspartner erteilt hierzu ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat und ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto zum jeweiligen Fälligkeitstermin eine ausreichende Deckung aufweist.
Änderungen der Bankverbindung sind Sports Gym Witten rechtzeitig mitzuteilen.
Sports Gym Witten ist berechtigt, zur Durchführung des Zahlungsverkehrs und zur Verwaltung der Forderungen geeignete Dienstleister einzusetzen. Die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt hierbei nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Kommt es aufgrund eines vom Vertragspartner zu vertretenden Umstands zu einer Rücklastschrift, ist Sports Gym Witten berechtigt, die hierdurch tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
Die Rückgabe oder Rückbuchung einer Lastschrift lässt die zugrunde liegende Zahlungspflicht unberührt, soweit die betreffende Forderung berechtigt besteht.
12. Zahlungsverzug
Befindet sich der Vertragspartner mit fälligen Mitgliedsbeiträgen oder sonstigen fälligen Forderungen aus dem Mitgliedschaftsvertrag in Zahlungsverzug, ist Sports Gym Witten nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Zutrittsberechtigung vorübergehend zu sperren, bis die für die Sperrung maßgeblichen fälligen Forderungen ausgeglichen sind. Nach vollständigem Ausgleich dieser Forderungen wird die Zutrittsberechtigung wieder freigeschaltet, sofern der Mitgliedschaftsvertrag zu diesem Zeitpunkt noch besteht.
Eine berechtigte Sperrung der Zutrittsberechtigung aufgrund eines vom Vertragspartner zu vertretenden Zahlungsverzugs lässt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Mitgliedsbeiträge unberührt.
Kosten einer vom Vertragspartner zu vertretenden Rücklastschrift können in Höhe der Sports Gym Witten tatsächlich entstandenen erforderlichen Kosten geltend gemacht werden.
Befindet sich der Vertragspartner mit Mitgliedsbeiträgen in Höhe von zwei monatlichen Mitgliedsbeiträgen oder mehr in Zahlungsverzug, kann hierin ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Mitgliedschaftsvertrags liegen. Sports Gym Witten ist in diesem Fall nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach einer gegebenenfalls erforderlichen erfolglosen Abmahnung oder Fristsetzung, zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung wegen eines vom Vertragspartner zu vertretenden Zahlungsverzugs bleiben bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie gesetzliche Schadensersatzansprüche von Sports Gym Witten unberührt.
Sports Gym Witten bleibt insbesondere berechtigt, einen durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
13. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Der Mitgliedschaftsvertrag wird mit der im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Erstlaufzeit geschlossen.
Die Erstlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist darf zulasten des Vertragspartners einen Monat nicht überschreiten.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit.
Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der auf unbestimmte Zeit verlängerte Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Bei Tarifen ohne feste Erstlaufzeit gelten die im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Kündigungsbedingungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Für die Berechnung des Vertragsendes sind die vereinbarte Erstlaufzeit, die Kündigungsfrist und der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgeblich.
Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden, soweit gesetzlich keine abweichenden Anforderungen bestehen.
14. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn dem kündigenden Vertragspartner unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zu dessen regulärer Beendigung oder bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Soweit der wichtige Grund in einer Verletzung vertraglicher Pflichten besteht, gelten hinsichtlich einer erforderlichen Abmahnung oder Fristsetzung die gesetzlichen Bestimmungen.
15. Krankheit und gesundheitliche Einschränkungen
Eine vorübergehende Erkrankung, Verletzung oder sonstige vorübergehende gesundheitliche Einschränkung führt nicht automatisch zu einer Beendigung, Unterbrechung oder beitragsfreien Aussetzung des Mitgliedschaftsvertrags.
Das gesetzliche Recht des Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
Wird eine außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erklärt, ist Sports Gym Witten berechtigt, einen geeigneten ärztlichen Nachweis über die geltend gemachte Sportunfähigkeit zu verlangen, soweit dies zur Prüfung des wichtigen Grundes erforderlich und dem Vertragspartner zumutbar ist.
Die Angabe oder Offenlegung der konkreten medizinischen Diagnose ist grundsätzlich nicht erforderlich. Aus dem ärztlichen Nachweis soll hervorgehen, ob eine sportliche Betätigung bzw. die Nutzung des vertraglich vereinbarten Sportangebots aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und, soweit medizinisch absehbar, seit wann und für welchen Zeitraum diese Einschränkung voraussichtlich besteht.
Das Vorliegen eines ärztlichen Attests führt nicht automatisch zur außerordentlichen Beendigung des Mitgliedschaftsvertrags. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen des § 314 BGB und die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
16. Keine Ruhezeit oder Beitragsfreistellung
Ein vertraglicher Anspruch auf eine vorübergehende beitragsfreie Ruhestellung, Unterbrechung, Aussetzung oder sonstige Beitragsfreistellung der Mitgliedschaft besteht nicht.
Dies gilt insbesondere bei vorübergehender Krankheit oder Verletzung, Urlaub, beruflicher oder privater Abwesenheit, Prüfungszeiten, vorübergehendem Auslandsaufenthalt oder sonstigen Umständen aus dem persönlichen Lebensbereich des Mitglieds bzw. Nutzungsberechtigten.
Die vertraglich vereinbarte Beitragspflicht besteht während einer lediglich vorübergehenden persönlichen Verhinderung grundsätzlich fort.
Sports Gym Witten kann ungeachtet dessen in besonderen Einzelfällen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine individuelle Kulanzvereinbarung treffen. Die Gewährung einer solchen Kulanzleistung begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung anderer oder zukünftiger Fälle.
Wird ausnahmsweise eine individuelle Ruhezeit vereinbart, werden Beginn, Ende, Auswirkungen auf die Beitragspflicht sowie gegebenenfalls Auswirkungen auf die Vertragslaufzeit ausdrücklich gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Gesetzliche Rechte des Vertragspartners, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB, bleiben unberührt.
17. Wohnortwechsel
Ein Wohnortwechsel des Vertragspartners oder Nutzungsberechtigten begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine außerordentliche Beendigung des Mitgliedschaftsvertrags.
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Entfernung zwischen dem neuen Wohnort und Sports Gym Witten eine weitere regelmäßige Nutzung des Studios erschwert oder praktisch unmöglich macht.
Gesetzliche Rechte aufgrund besonderer Umstände des konkreten Einzelfalls bleiben unberührt.
18. Haftung und persönliche Gegenstände
Sports Gym Witten haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Sports Gym Witten, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet Sports Gym Witten unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Sports Gym Witten für sonstige Schäden nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von Sports Gym Witten für sonstige Schäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Mitglieder und Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, Trainingsgeräte, Einrichtungen und Trainingsflächen bestimmungsgemäß und entsprechend ihrer persönlichen Fähigkeiten sowie den Anweisungen der Mitarbeiter und Trainer zu benutzen.
Bei der Teilnahme am Kampfsporttraining sind die geltenden Trainings- und Sicherheitsregeln sowie die Anweisungen der Trainer einzuhalten. Vorgeschriebene oder vom Trainer für die jeweilige Übung angeordnete Schutzausrüstung ist zu verwenden.
Mitglieder und Nutzungsberechtigte haben selbst darauf zu achten, Übungen nur im Rahmen ihrer persönlichen körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen auszuführen. Bei gesundheitlichen Bedenken ist vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainings gegebenenfalls ärztlicher Rat einzuholen. Die gesetzlichen Pflichten und die Haftung von Sports Gym Witten bleiben hiervon unberührt.
Für mitgebrachte Kleidung, Wertsachen, Geld, Mobiltelefone, Schmuck und sonstige persönliche Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Sports Gym Witten empfiehlt, Wertsachen nicht unbeaufsichtigt im Studio oder in den Umkleidebereichen zurückzulassen und vorhandene Aufbewahrungsmöglichkeiten zu nutzen.
Eine Verwahrung oder besondere Obhutspflicht für mitgebrachte Gegenstände wird durch die bloße Bereitstellung von Umkleiden, Ablageflächen oder Schließfächern nicht begründet, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
19. Verlegung des Studiostandorts
Sports Gym Witten ist berechtigt, den Studiostandort innerhalb des Stadtgebiets Witten zu verlegen, sofern dem Vertragspartner bzw. Nutzungsberechtigten die Nutzung des neuen Standorts unter Berücksichtigung der Entfernung, der Erreichbarkeit und der sonstigen Umstände des Einzelfalls weiterhin zumutbar ist.
Eine zumutbare Verlegung des Studiostandorts innerhalb des Stadtgebiets Witten führt nicht automatisch zu einem Recht auf vorzeitige Beendigung des Mitgliedschaftsvertrags.
Sports Gym Witten wird die Mitglieder über eine geplante Standortverlegung rechtzeitig vor deren Durchführung informieren.
Gesetzliche Rechte des Vertragspartners im Falle einer wesentlichen und für ihn unzumutbaren Veränderung bleiben unberührt.
20. Verbraucherschlichtung
Sports Gym Witten ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
21. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Sports Gym Witten und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.